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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10 (https://dejure.org/2015,20858)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.02.2015 - 3 K 25/10 (https://dejure.org/2015,20858)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 3 K 25/10 (https://dejure.org/2015,20858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 15 BauGB, § 10 BauGB, § 34 BauGB
    Bebauungsplan - Fremdkörperfestsetzung - Festsetzung von höchstzulässiger Verkaufsflächen und Dauerkleingärten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 31/05

    Begriff der Kleingartenanlage; Begriff der gemeinschaftlichen Einrichtung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
    In diesen Fällen gewinnen die übrigen Gesichtspunkte, die zur Feststellung einer Anlage nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG heranzuziehen sind, besondere Bedeutung (BGH, U. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, ZfBR 2006, 373).

    Ein Weg, dessen Funktion sich im Wesentlichen in der Ermöglichung des Zugangs zu einzelnen Parzellen erschöpft, ist daher kein spezifisches Merkmal einer Kleingartenanlage; er allein vermag deshalb nicht, einem Gartenareal den besonderen Charakter einer Kleingartenanlage zu verleihen (vgl. BGH, U. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05 - ZfBR 2006, 373).

    (vgl. OVG Magdeburg, U. v. 29.07.2009 - 4 L 172/06 - juris unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 27.10.2005, a.a.O.) .

    (BGH, U. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, ZfBR 2006, 373).

    Ein PKW-Stellplatz ist keine gemeinschaftliche Einrichtung, wenn es sich lediglich um eine geringfügige Verbreiterung des letzten Wegstücks handelt, die nur von den Pächtern der angrenzenden Parzellen als Parkmöglichkeit genutzt wird (BGH, U. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, ZfBR 2006, 373).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 172/06

    Zur Stundung von Erschließungsbeiträgen für als Kleingärten genutzte Grundstücke

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
    Nach Sinn und Zweck des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG ist allein auf die Klammerwirkung der Einrichtung abzustellen, die mehrere Einzelgärten als Anlage zusammenfasst (OVG Magdeburg, U. v. 29.07.2009 - 4 L 172/06 - juris).

    Hinsichtlich der notwendigen gemeinschaftlichen Einrichtungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG ist streitig, ob schon das Vorhandensein einer gemeinschaftlichen Einrichtung zur Begründung einer Kleingartenanlage ausreichend ist (vgl. OLG Naumburg, U. v. 11.01.2001 - 7 U 132/99 - juris; offen gelassen bei OVG Magdeburg, U. v. 29.07.2009 - 4 L 172/06 - juris).

    (vgl. OVG Magdeburg, U. v. 29.07.2009 - 4 L 172/06 - juris unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 27.10.2005, a.a.O.) .

    Entscheidend ist, dass durch das sämtliche Gärten versorgende interne Leitungsnetz eine Zusammenfassung der (Einzel)Gärten zu einer Anlage bewirkt wird (OVG Magdeburg, U. v. 29.07.2009 - 4 L 172/06 - juris).

    Eine Gemeinschaftseinrichtung kann auch eine Sitzecke etwa mit Grill, einem Sandkasten und Kinderspielgeräten sein, die damit das in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG genannte Regelbeispiel "Spielfläche" erfüllt (OVG Magdeburg, U. v. 29.07.2009 - 4 L 172/06 - juris).

  • BGH, 18.03.2004 - III ZR 180/03

    Kleingartencharakter einer Anlage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
    Der Kleingartencharakter einer Anlage kann auch dann zu verneinen sein, wenn weniger als die Hälfte der Parzellen mit Eigenheimen oder ihnen nahekommenden Baulichkeiten bebaut ist, etwa weil andere Umstände wie die Durchschneidung des Geländes mit einer großen Straße, die auf einen Siedlungscharakter hindeutet, oder die Konzentration von Lauben in nur einem Teil des Gebietes hinzutreten (BGH, U. v. 18.03.2004 - III ZR 180/03 -, VIZ 2004, 332).

    Aufgrund der Inaugenscheinnahme des Plangebietes und dort einer repräsentative Anzahl von Parzellen (vgl. BGH, U. v. 18.03.2004 - III ZR 180/03 -, VIZ 2004, 332) hat der Senat bei Anwendung der o.g., durch die Rechtsprechung entwickelten Kriterien für die Annahme einer Kleingartenanlage die Überzeugung gewonnen, dass eine vom Bild des Kleingartens i.S.d. BKleingG abweichende Bebauung und Nutzung zwar in einigen Bereichen der Anlage vorhanden ist, diese bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Anlage jedoch nicht derart prägend ist, dass von einem Umschlagen des Charakters etwa hin zu einer Wochenend- oder Ferienhaussiedlung ausgegangen werden muss.

    Maßgebend ist die tatsächlich ausgeübte Nutzung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 03.10.1990 (BGH, U. v. 18.03.2004 - III ZR 180/03 - NJ 2004, 464).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
    Hierzu gehört auch die Entscheidung, ob und in welchem Umfang sie Teile ihres Gemeindegebiets zur Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben zur Verfügung stellt (BVerwG, U. v. 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310 = NVwZ 2009, 1228 - juris Rn. 17).

    Die Gemeinde muss sich daher im Hinblick auf die von ihr selbst formulierten städtebaulichen Zielsetzungen konsistent verhalten (vgl. BVerwG, U. v. 26.03.2009 - a.a.O. juris Rn. 20; zusammenfassend OVG Greifswald, U. v. 24.11.2010 - 3 K 27/08, juris).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 73.80

    Grundstück - Dauerkleingarten - Festsetzung - Kleingärtner - Pachtvertrag -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
    Nach Abs. 3 dieser Vorschrift ist ein "Dauerkleingarten" ein "Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist." Soweit ein Bebauungsplan, der nach dem 1. April 1983 - dem Tag des Inkrafttretens des Bundeskleingartengesetzes - in Kraft tritt, die Festsetzung "Dauerkleingärten" im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB enthält, werden Eigentümergärten davon also nicht erfasst (vgl. BVerwG, U. v. 02.09.1983 - 4 C 73.80, NVwZ 1984, 581).

    Die im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festsetzbaren Flächen für Dauerkleingärten beziehen sich inhaltlich auf das Kleingartenrecht (vgl. BVerwG, U.v. 02.09.1983 - 4 C 73/80 -, BVerwGE 68, 6).

  • KG, 22.04.2004 - 20 U 74/03

    Kleingartenpacht: Anwendbarkeit des Bundeskleingartengesetzes aufgrund

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
    Die Antragsgegnerin verweist insoweit auf das Urteil des Kammergerichts vom 22.04.2004 - 20 U 74/03 -.

    Allerdings wird vertreten, die Parteien könnten grundsätzlich die Anwendbarkeit des BKleingG unabhängig davon vereinbaren, ob die tatsächlichen Voraussetzungen dessen § 1 vorliegen (so KG Berlin, U. v. 22.04.2004 - 20 U 74/03 - ZOV 2004, 178).

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 BN 48.13

    Zu den Anforderungen an eine ortsübliche Bekanntmachung, wenn der Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
    Erst in der Zusammenschau von DIN und Bebauungsplan ergibt sich, welche Anforderungen im Einzelnen der Plan an den Lärmschutz von Gebäuden stellt (vgl. BVerwG B. v. 05.12.2013 - 4 BN 48.13, juris).

    Auch der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts erkennt an, dass für die Bekanntmachung von Bebauungsplänen wegen § 10 Abs. 3 BauGB besondere Anforderungen gelten (BVerwG, B. v. 05.12.2013 - 4 BN 48.13 - BauR 2014, 503).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 2 D 106/09

    Normenkontrollantrag eines Landwirts gegen einen Bebauungsplan u.a. im Hinblick

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
    Demgemäß geht das OVG Münster davon aus, dass § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO der Gemeinde - nur - die Möglichkeit eröffnet, die höchstzulässige Verkaufsfläche für das jeweilige Grundstück im Bebauungsplan festzusetzen, sofern dadurch die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelsbetriebstypen und damit die Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet geregelt werden soll (vgl. OVG Münster, U. v. 17.06.2011 - 2 D 106/09.NE. - juris).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
    Sie beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebotes auf die Frage, ob die Gemeinde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, BVerwGE 48, 56).
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 281/03

    Begriff der Kleingartenanlage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
    Eine Kleingartenanlage setzt aber nicht voraus, dass wenigstens die Hälfte ihrer Fläche zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird (vgl. BGH, U.v. 17.06.2004 - III ZR 281/03 -, NJW-RR 2004, 227).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BGH, 24.07.2003 - III ZR 203/02

    Begriff der Kleinkartenanlage bei überwiegender Bebauung mit Eigenheimen im Sinne

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

  • BVerwG, 14.12.1995 - 4 N 2.95

    Einrichtung von Spielhallen im Gewerbegebiet

  • OLG Naumburg, 11.01.2001 - 7 U 132/99

    Feststellung des Bestehens von Kleingartenpachtverhältnissen nach den

  • OLG Bamberg, 06.06.2003 - 6 U 20/03

    Beginn der Verjährung des Wegnahmeanspruchs des Mieters

  • OVG Hamburg, 04.11.1999 - 2 E 29/96

    Behandlung einer Kleingartenanlage im Bebauungsplan

  • OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05

    Kleingartenpacht: Einordnung des Nutzungsvertrags über eine Parzelle als

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08

    Bebauungsplan: Überplanung einer vorhandenen Kleingartenanlage

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2010 - 3 K 27/08

    Bebauungsplan; Schutz der Innenstadt vor zentrumsschädlichen Kaufkraftabflüssen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07

    Baurecht: Flächen für Dauerkleingärten; Abwägungsfehler

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 6 A 139/88

    Flächenbegrenzung für Lauben im Kleingartengebiet; Bebauungsplan;

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

  • BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08

    Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans;

  • BVerwG, 30.10.2007 - 4 BN 38.07

    Baugebiet; Erweiterung; Änderung; Nutzungsänderung; Erneuerung; Gebietscharakter;

  • BVerwG, 22.05.2006 - 4 BN 10.06

    Gesondertes Antragserfordernis bei Ausdehnung des Normenkontrollverfahrens auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - 2 A 17.10

    Bebauungsplan; Verkündung; Bekanntmachung; DIN-Vorschrift; Verweisung; DIN 4109;

  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 15 N 15.1713

    Anlagenbezogene Planung im Sinne einer Einzelfallregelung in einem Baugebiet

    Dementsprechend müssen die baulichen Anlagen, denen ein erweiterter Bestandsschutz eingeräumt werden soll, in der Festsetzung hinreichend bestimmt bezeichnet werden (BayVGH, U.v. 25.10.2010 - 1 N 06.2609 - BayVBl 2011, 764 = juris Rn. 59; OVG NRW, U.v. 19.5.2015 - 10 D 115/12.NE - BauR 2015, 1618 = juris Rn. 47; OVG MV, U.v. 10.2.2015 - 3 K 25/10 - juris Rn. 63; Stange, BauNVO, 3. Aufl. 2015, § 1 Rn. 133).

    Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen hat daher nur dann unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 139 BGB nicht die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (Grundsatz der Teilbarkeit und des mutmaßlichen Willens des Normgebers, vgl. BVerwG, B.v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 - NVwZ 1992, 567 = juris Rn. 16 f.; B.v. 18.2.2009 - 4 B 54.08 - ZfBR 2009, 364 = juris Rn. 5; U.v. 11.9.2014 - 4 CN 3.14 - ZfBR 2015, 58 = juris Rn. 26; OVG MV, U.v. 10.2.2015 - 3 K 25/10 - juris Rn. 59; VGH BW, U.v. 27.7.2012 - 8 S 938/11 - KommJur 2013, 469 = juris Rn. 37).

  • FG Hamburg, 18.05.2010 - 3 K 24/10

    Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

    Mit Vertrag vom selben Tag veräußerte die Klägerin eine noch nicht vermessene Teilfläche dieses Grundstücks von ca. 1.160 qm, auf der sich das Gebäude befand, an die D GmbH zum Preis von EUR 1.050.000,00 zuzüglich zu erstattender Grunderwerbsteuer aus dem Ankauf des Grundstücks in Höhe von EUR 36.750,00 (Anlage K 1, Finanzgerichtsakten -FGA- 3 K 25/10, Anlagenband).

    Im selben Notartermin (UR.Nr. ...7/2008 des Notars E) wurde der Kaufvertrag zwischen der Klägerin und der D GmbH ebenfalls aufgehoben (Anlage K 3, FGA 3 K 25/10, Anlagenband).

    Das Gericht hat die Akten im Verfahren 3 K 25/10 beigezogen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2018 - 3 K 499/15

    Fremdkörperfestsetzung nach BauNVO § 1 Abs 10; Abwägungsfehlerhafte Festsetzung

    Da es sich um eine anlagenbezogene Planung handelt, müssen die festgesetzten Vorhaben eindeutig bestimmt sein (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 10.02.2015 - 3 K 25/10 -, juris, Rn. 63 mwN).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag; Bekanntmachungsmangel; beschleunigtes

    Diese Voraussetzungen, die der Senat bereits bisher seiner Rechtsprechung zu Grunde gelegt hat (vgl. Urteil vom 11. Mai 2021 - 3 K 59/16 - juris Rn. 65; Urteil vom 10. Februar 2015 - 3 K 25/10 - juris Rn. 55 m.w.N.) sind hier nicht erfüllt.

    Der Mangel ist gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB auch beachtlich, weil der mit der Bekanntmachung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht wird (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10. Februar 2015 - 3 K 25/10 - juris Rn. 57 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. April 2021 - 2 A 21.18 - juris Rn. 43).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16

    Anordnung der Ersatzbekanntmachung eines Bebauungsplans vor der Ausfertigung der

    Denn diese Festsetzung dient maßgeblich dem Schutz der Gebäude im Bereich der Walter-Korsing-Straße, der Fischerstraße (am Campus), der Bachgasse und der Gartenstraße vor Verkehrslärm und betrifft damit - wie schon ein Blick auf die Plankarte nahelegt - wesentliche Teile des Plangebiets, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Antragsgegnerin die Planung auch ohne diese Festsetzung vorgenommen hätte (vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2012 - OVG 2 A 17.10 -, juris Rn. 44; OVG MV, Urteil vom 10. Februar 2015 - 3 K 25/10 -, juris Rn. 60).
  • OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15

    Nachbarschutz im Kleingartengebiet - Gebietserhaltungsanspruch; Dauerkleingarten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 2.9.1983 - 4 C 73.80 - BVerwGE 68, 6-12) darf ein im Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten festgesetztes Grundstück nur in der Weise genutzt werden, dass die Kleingärtner ihre Parzellen auf Grund von Pachtverträgen oder ähnlichen obligatorischen Verträgen bewirtschaften; Eigentümergärten, die nicht zu den Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zählen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BKleingG ) gehören nicht zu den Dauerkleingärten i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB (ebenso Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O., und Urteil vom 10.2.2015 - 3 K 25/10 -, [...].).
  • VGH Bayern, 30.01.2023 - 9 N 20.2859

    Unwirksamer Bebauungsplan - Beschlussfassung unter Vorbehalt

    Aufgrund der Defizite kann die Bekanntmachung ihren rechtsstaatlich gebotenen Zweck, dem Planbetroffenen eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme von der Rechtsnorm und von deren Inhalt zu verschaffen, nicht vollständig erfüllen (OVG MV, U.v. 10.2.2015 - 3 K 25/10 - juris Rn. 57 ff.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 21.11.2019 - OVG 10 A 12.16 - juris Rn. 61 f. m.w.N.; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 214 Rn. 88).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2021 - 3 K 59/16

    Baurecht -Bekanntmachung eines Bebauungsplans

    Diese Voraussetzungen, die der Senat bereits bisher seiner Rechtsprechung zu Grunde gelegt hat (vgl. Urteil vom 10. Februar 2015, -- 3 K 25/10 - juris Rn. 55 m.w.N.) waren hier nicht erfüllt.
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